Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Hierbei können wir Sie unterstützen; entweder im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung oder in Projektarbeit!
Für weitere Fragen zum Ablauf und den Kosten wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an uns.
Telefon: +49 911 7150 9700
Mail: info@arbeit-gesundheit-schutz.de