Sachverständigenabnahme
Wir führen Sachverständigenprüfungen nach BGV D6 § 25 durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Kransachverständigen durch.
Wann muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen?
Sachkundigen Prüfung
Wir führen die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Krananlagen nach BGV D6 § 26 für Sie durch. Unsere Sachkundigen werden kontinuierlich geschult und sind somit immer auf dem aktuellsten Stand der Vorschriften und Richtlinien.