Im Jahr 2017 gabe es in Deutschland insgesamt 3.5 Mio. Unternehmen. 3.1 Mio. dieser Unternehmen hat weniger als 10 Beschäftigte.
(Quelle:Statistisches Bundesamt, veröffentlicht 3. Dezember 2019)
Regelbetreuung bis zu 10 MA
Sie haben einen Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten und nehmen nicht am Unternehmer-modell teil, dann sind Sie gem. ASiG und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet die sogenannte Regelbetreuung in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Diese Verpflichtung gilt ab dem ersten Beschäftigten. Hierbei ist die Art der Beschäftigung unerheblich, es ist also unerheblich ob der Beschäftigte Vollzeit, Teilzeit oder einen 450,00 € Job bei Ihnen hat.
Die Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern besteht aus der Grundbetreuung + der anlassbezogenen Betreuung.
Grundbetreuung:
Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Anlassbezogene Betreuung:
Betreuung durch einen Betriebsarzt und/oder Sicherheitsfachkraft bei besonderen Anlässen.
Im ersten Betreuungsjahr
In der Folgezeit entscheiden Sie ob und wann Sie unsere Dienste benötigen! Je nach der für Ihr Unternehmen festgelegten Betreuungsfrist überprüfen wir Ihre Arbeitsschutzorganisation.
Was das kostet?
Viel weniger als Sie denken!
Noch weniger…