Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten für den Betriebsarzt sowie die Sicherheitsfachkraft. Grundlage für die Einsatzzeiten ist die Zahl der Beschäftigten, sowie die gewerbespezifischen Gefährdungen, die in Gefährdungsklassen 1, 2, 3 eingeteilt sind.
Die Aufgaben und Leistungen sowie der zeitliche Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss auf Grundlage des Leistungskatalogs der DGUV Vorschrift 2 ermittelt und festgelegt werden. Die vereinbarten Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren.
Die Arbeits- und Gesundheitsschutzberater bieten professionelle und zuverlässige Leistungen aus dem Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkräfte für Arbeitssicherheit), die jeweils individuell Ihren Umständen angepasst wird. Eine ausführliche Beratung ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz. Wir finden sicher, schnell und unkompliziert für Sie die passende Lösung. Im folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über unser Dienstleistungsportfolio im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung.