Sie wollen sich informieren?

Der schnellste Weg... rufen Sie uns an!

+49 911 7150 9700

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Arbeits- und Gesundheitsschutzberater Robert Hausmann e. K.
Arbeits- und GesundheitsschutzberaterRobert Hausmann e. K.

Sie haben sich für das Unternehmermodell entschieden!

Die alternative bedarfs-orientierte Betreuung (= Unternehmermodell) gilt für Betriebe, die die erforderlichen berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 erfüllen. Die Vorgaben sind je nach Berufsgenossenschaft sind im Regelfall von der Zahl der Beschäftigten und von der Branche abhängig (bis zu 30 Beschäftige oder bis zu 50 Beschäftigte).

 

 

Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln.

 

Dafür müssen Sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um

  • eine Arbeitsschutz-Organisation in Ihrem Betrieb aufzubauen,
  • Gefährdungspotenziale zu erkennen,
  • Selbstständige Lösungen zu entwickeln sowie
  • bei Bedarf Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen zu können

 

Im Unternehmermodell entscheidet der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Diese bedarfsorientierte Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt oder die Sicherheitsfachkraft nach gesonderter Beauftragung durch den Unternehmer.

 

Die DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 sieht jedoch vor, dass die Beschäftigten über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, auch im Rahmen des Unternehmermodells, informiert werden müssen.

 

Diese besteht nun aus einem bedarfsorientierten Ansatz. Der Unternehmer hat lediglich einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft für seinen Betrieb zu benennen, damit die Beschäftigten wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei Bedarf, anzusprechen ist. Durch die Benennung erfüllt der Unternehmer seine Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten.


Der Nachteil:

 

Die meisten Berufsgenossenschaften fordern als Voraussetzung zum Antrag die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung und mindestens alle 5 Jahre eine Fortbildung.

 

Sie haben eigentlich keine Zeit sich um Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen der Beschäftigten, Betriebsanweisungen usw. zu kümmern?

 

Wir haben die individuelle Lösung für Sie!

Wir beraten und betreuen Sie ausführlich, um Ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

  • Wir führen eine Betriebsprüfung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch, erstellen einen ausführlichen Bericht und einen Maßnahmenplan der Ihnen aufzeigt, wo noch Handlungsbedarf besteht damit Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen.
  • Wir prüfen und erstellen ggf. mit Ihnen zusammen die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen.
  • Wir schaffen die vom Gesetzgeber geforderte Arbeitsschutzorganisation und die entsprechende dazugehörende Dokumentation (Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, usw.).
  • Wir führen zusammen mit Ihnen oder einem Ihrer leitenden Angestellten die jährlichen Unterweisungen durch.
  • Wir informieren Sie in welchen Umfang Sie externe sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung brauchen und stellen Ihnen die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

  • Wir halten Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation immer auf dem neusten Stand.
  • Wir kommen vor Ort, wenn die Berufgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt eine Überprüfung durchführt; beraten und unterstützen Sie während der Überprüfung.
  • Sie haben jederzeit Zugriff auf unsere Experten aus den Bereichen Brandschutz, Explosionsschutz usw.
Druckversion | Sitemap
© Arbeits- und Gesundheitsschutzberater, Robert Hausmann e. K.